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Dies sind die häufig gestellten Fragen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine neue Verordnung die in der ganzen EU einzuhalten ist und den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Folgende Grundsätze sind bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten zu beachten:

Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Es sei denn es ist gesetzlich erlaubt oder die betroffene Person hat explizit eingewilligt.

Rechtmäßigkeit

Die Verarbeitung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie eine entsprechende Grundlage verfolgt und diese auch den Zweck der Verarbeitung umfasst.

Transparenz

Die betroffene Person muss wissen, wer welche Daten für welchen Zweck verarbeitet. Deshalb genießt der Betroffene umfangreiche Rechte wie Informationspflichten, Auskunftsrechte, Recht auf Berichtigung und das Widerspruchsrecht. 

Zweckbindung

Daten dürfen nur für den genannten Zweck verwendet werden.

Datenminimierung

Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die auch tatsächlich für den Zweck benötigt werden.

Richtigkeit

Alle Daten müssen korrekt sein, andernfalls müssen diese berichtigt oder gelöscht werden.

Speicherbegrenzung 

Alle Möglichkeiten zur Anonymisierung von Daten müssen genutzt werden. Der Grundsatz Datensparsamkeit regelt, wann Daten nicht mehr benötigt und gelöscht werden können.

Integrität und Vertraulichkeit

IT-Verfahren müssen schon zu Beginn so ausgelegt sein, möglichst wenig personenbezogene Daten verarbeiten zu können.

Rechenschaftspflicht

Der Verantwortliche bzw. das Unternehmen ist verantwortlich für den Datenschutz und dessen Einhaltung. Hierfür ist ein Mindestmaß an Dokumentation unabdingbar. Die Gestaltung des Datenschutzmanagements ist abhängig von der Unternehmensgröße, der personenbezogenen Daten die verarbeitet werden, sowie der Menge und der Qualität der Daten.

Die DSGVO trat am 25. Mai 2016 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten sind seit dem 25. Mai 2018 dazu verpflichtet diese anzuwenden.

Jedes in der EU ansässige Unternehmen muss die DSGVO einhalten.

Bei nicht Einhaltung der DSGVO müssen Unternehmen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes rechnen.